FDP Rottweil ruft zur Unterstützung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ auf

Am Samstag, den 27. September zwischen 10 und 12 Uhr sammelt die FDP in der Rottweiler Innenstadt vor dem alten Rathaus Unterschriften für das Volksbegehren gegen den XXL-Landtag. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen ihre Unterschrift abzugeben.

Hier gibt es Infos zum Volksbegehren.

Was ist das Volksbegehren gegen den XXL-Landtag?

Volksbegehren sind Gesetzesvorschläge, die vom Volk in den Landtag eingebracht werden. Wenn 770.000 Bürger einen Gesetzesvorschlag unterstützen, wird dieser dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Lehnt der Landtag den Vorschlag ab, findet automatisch eine Volksabstimmung über den Gesetzesvorschlag statt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden dann selbst darüber.

Unser Volksbegehren will das Wahlrecht zum Landtag ändern, um die Zahl der Abgeordneten auf 120 zu begrenzen statt ihn auf über 220 aufblähen zu lassen.

Was bedeutet der XXL-Landtag?

Die Sollgröße des Landtags beträgt nach Landesverfassung 120 Abgeordnete. Mit dem neuen Wahlrecht ist ein Anwachsen auf über 220 Abgeordnete wahrscheinlich. Das verursacht Mehrkosten von 200 Mio. Euro pro Legislatur für Diäten, Mitarbeiter und Entschädigung. Zudem muss der Landtag umgebaut werden, da nur Platz für 160 Abgeordnete ist. Diesen Wahnsinn wollen wir verhindern!

Worum geht es?

Der Landtag hat 2021 mit den Stimmen von Grünen, CDU und SPD ein neues Wahlrecht beschlossen. Dabei gibt es nun eine Zweitstimme, wie bei der Bundestagswahl. Das führt dazu, dass eine Aufblähung des Landtags droht, da Überhangmandate vollständig ausgeglichen werden müssen.

Die Sollgröße liegt bei 120 Abgeordneten, derzeit sind es 154. Mit dem neuen Wahlrecht sind Abgeordnetenzahlen von über 220 möglich. Dieses Risiko ist uns zu groß, darum haben wir eine Änderung des Wahlrechts vorgeschlagen. Diese wurde von Grünen, CDU, SPD und AfD abgelehnt.

Mit dem Volksbegehren wollen wir jetzt die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lassen. Dafür brauchen wir Unterstützerunterschriften.

Was ist der konkrete Vorschlag?

Derzeit gibt es 70 Landtagwahlkreise, wie z.B. den Wahlkreis Rottweil und den Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen. Wir wollen die Zahl der Wahlkreise auf 38 reduzieren. Das bedeutet, dass die Zuschnitte der Bundestagswahlkreise, z.B. Rottweil-Tuttlingen, greifen. Dadurch setzen wir auf ein bewährtes System und begrenzen die Zahl der Abgeordneten auf maximal 120. Die übrigen 82 Sitze werden über die Landeslisten der Parteien nach dem Verhältnis der Wahlergebnisse der Zweitstimme besetzt.

Wo kommt der Vorschlag her?

Wenn bei den bisher 70 Landtagswahlkreisen eine Partei 60 bis 70 Sitze gewinnt, müsste sie für die Sollgröße von 120 Abgeordneten, ein Zweitstimmenergebnis von 50 bis 60 % erreichen. Das ist in den heutigen Zeiten utopisch. Gleichzeitig ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die stärkste Partei die meisten Direktmandat gewinnt, da hierfür nur die einfache Mehrheit im Wahlkreis gewinnt.

Eine Partei mit 30% der Zweitstimme kann also problemlos alle Landtagswahlkreise gewinnen. Wenn eine Partei mit 30% der Stimmen 70 Wahlkreise gewinnt, wächst der Landtag auf 233 Abgeordnete statt 120 an, damit der Proporz wiederhergestellt ist.

Mit unserem Vorschlag für 38 Wahlkreise führt der Ausgleich zu maximal 120 Abgeordneten.

Warum sind Grüne, CDU, SPD und AfD dagegen?

Grüne, CDU, SPD und AfD behaupten, dass mehr Abgeordnete mehr Bürgernähe bedeuten. Wir sagen, dass die Zahl der Abgeordneten die Qualität von Entscheidungen nicht besser, sondern schlechter macht. Bei 120 Abgeordneten sind trotzdem in jedem Wahlkreis durchschnittlich zwei bis drei Abgeordnete vor Ort. Das ist ausreichend, um für Bürgerinnen und Bürger und deren Anliegen ansprechbar zu sein.

Seit 80 Jahren hat sich bei 120 bis 154 Abgeordneten niemand über zu wenig Abgeordnete beschwert.

Was bewirkt meine Unterschrift?

Wir brauchen 770.000 Unterschriften in Baden-Württemberg, damit eine Volksabstimmung stattfinden kann. Mit der Unterschrift unterstützen Sie, dass es diese Abstimmung geben kann. Sie können sich natürlich bei der Abstimmung immer noch anders entscheiden. Ihr Name wird nicht veröffentlicht.

Ich kann am 27.9. nicht. Wie kann ich trotzdem mitmachen?

Das ist kein Problem. Einfach das Formular unter nachfolgendem Link herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann im Rathaus des Wohnorts oder bei uns (Kreisgeschäftsstelle, Hochbrücktorstr. 14, 78628 Rottweil abgeben:

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Was passiert mit meinen Daten auf dem Formular?

Die Angaben werden genutzt, damit das Einwohnermeldeamt bestätigen kann, dass Sie in Baden-Württemberg wahlberechtigt sind. Ihre Daten werden nicht gespeichert und auch nicht weiterverwendet.

Wo erhalte ich weitergehende Infos?

Vertiefte Informationen sind unter

www.fdpbw.de/volksbegehren

auffindbar.

Geht das nicht auch digital?

Leider lässt die Landesregierung keine digitalen Unterschriften zu. Darum müssen leider die Formulare eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben werden. Sonst sind sie nicht gültig. Wir setzen uns für eine Änderung dieser Regel ein und wollen digitale Unterschriften mittels e-Perso ermöglichen.

Der Kreisvorsitzende Chris Wild (Bösingen) sagt: „Das Volksbegehren soll die Aufblähung des Landtags verhindern. Mehr Abgeordnete bedeutet nicht automatisch mehr Demokratie, sondern vor allem Mehrkosten“. In den vergangenen Wochen habe man bereits über 400 Unterschriften im gesamten Landkreis sammeln können. “Wir brauchen aber über 1.000 Unterschriften im Landkreis Rottweil, um die notwendige Unterstützerzahl zu erreichen”, regt Wild an. Das rege Interesse zeige, dass das Thema bei den Menschen einen Nerv treffe.

Aufgrund des neuen Wahlrechts, welches durch Grüne, CDU und SPD eingeführt wurde, drohe im Landtag eine Sitzzahl von über 200 Mandaten anstatt der in der Verfassung vorgesehenen Sollgröße von 120. Man rechne derzeit mit Mehrkosten in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro pro zusätzlichem Abgeordneten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der FDP im Landtag dies zu ändern erhielt keine Mehrheit. „Mit dem Volksbegehren bekommen die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, ob es ein größeres Parlament braucht oder ob die Mittel nicht besser in die Sanierung einer Schule gesteckt werden“, so der Rottweiler Landtagsabgeordnete Daniel Karrais.

Das Volksbegehren der FDP sieht vor, dass die Wahlkreisgröße auf die Bundestagswahlkreise angepasst werden soll, sodass die Zahl von 70 Wahlkreisen auf 38 sinkt. Der Landtag kann trotz Überhang- und Ausgleichsmandaten nicht mehr größer als 120 Mandate werden.

Die FDP Rottweil ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Volksbegehren zu unterstützen, um das nötige Quorum von ca. 770.000 Unterschriften zu erreichen. Zudem können Unterschriften zur Unterstützung auch in jedem Rathaus im Kreis erfolgen.